Die landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin sind gesetzlich verpflichtet, Mieterbeiräte einzurichten. Mieterbeiräte sind kiez- oder quartiersbezogene Gremien. Sie vertreten die Interessen der Mieterschaft. Die für fünf Jahre gewählten Mitglieder der Mieterbeiräte arbeiten ehrenamtlich.
Der Mieterbeirat bietet Sprechstunden für die Mieterschaft an und ist per E-Mail erreichbar. Er kann Berichte über Probleme der Mieterinnen und Mieter entgegennehmen, darüber beraten und Wege ansprechen, auf denen Probleme gelöst werden können. Allerdings kann er einzelne Mietparteien nicht gegenüber der Wohnungsverwaltung vertreten und er kann keine Mietrechtsberatung durchführen.
Wer kann sich an den Mieterbeirat wenden?
An den Mieterbeirat können sich die Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsgesellschaften in einem bestimmten Kiez wenden.