Beratungsangebote

Lokale Sprechstunde der Gewobag:

Ohne Voranmeldung
Dienstags, 10:00 bis 12:00
Goebenstraße 19, 10783 Berlin
https://www.gewobag.de/quartierbuero/quartierbuero-tempelhof-schoeneberg/


Kostenlose Beratungen zum Mietrecht:

AG SPAS (Arbeitsgemeinschaft für Sozialplanung und angewandte Stadtforschung e.V.),
Großgörschenstr. 39, 10827 Berlin,
Tel.: 0176/458 957 56 und 0176/456 347 40
Aktuellen Öffnungszeiten sind zu finden über den Link
https://www.soziale-mieterberatung-thf-schberg.de

Allgemeine Informationen auf den Internetseiten von Mieterorganisationen sind kostenfrei nutzbar:

Berliner Mieterverein (BMV): www.berliner-mieterverein.de

Berliner Mietergemeinschaft (BMG): www.bmgev.de

Mietervereinigung Berlin (MVB):
https://www.mietervereinigung-berlin.de/ratgeber.html

Mitglieder dieser Organisationen können auch Mietrechtsberatungen in Anspruch nehmen.


Für eine Sozialberatung können Sie sich wenden an:

Diakonisches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf e. V.
Unabhängige Soziale Beratung Tempelhof-Schöneberg
Germaniastraße 18-20
12099 Berlin

Terminvereinbarung:
Telefon: 030 – 225 013 00
Mobil: 01 59 – 06 12 78 51
E-Mail: usbts@dwstz.de
Website: https://dwstz.de/soziale-beratung/


Für eine Sozialberatung können Sie sich auch wenden an:

Geschäftsstelle der Berliner Mietergemeinschaft (BMG), Möckernstr. 92, 10963 Berlin, Sprechstunde jeden Dienstag 19:00 bis 20:00.
Zusätzlich: Telefonische Sozialberatung Mittwochs zwischen 13:00 und 16:00 unter der Telefonnr.: 030 21 00 25 70.
Beraten wird beim Ausfüllen von Anträgen auf Bürgergeld, Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Beraten werden sowohl Mitglieder der BMG wie auch Personen, die nicht Mitglieder sind.
Bitte die entsprechenden Unterlagen mitbringen oder für die Telefonberatung bereithalten.


Ombudsstelle für die Mieterschaft der landeseigenen Wohnungsunternehmen

Die Ombudsstelle ist eine Beratungsstelle für alle Mietparteien der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Berlin.
Die Ombudsstelle bietet eine Beratung zu den Regelungen und Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den LWU.
Dies sind vorrangig die Regelungen aus der Kooperationsvereinbarung (KoopV) und dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln).
Dazu gehören z.B.:
das Leistbarkeitsversprechen, Mieterhöhungen in Bezug zur Kooperationsvereinbarung oder der Wohnungstausch.
email: termin@ombud-lwu.de
Tel. 030-213 00 73 00 (MO-DO, 10:00-12:00)
website: www.ombud-lwu.de